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ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

§ 1
Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2
Angebote und Preise
Unsere Online-Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit durch Freigabe ihres Auftrages. Der Endpreis ergibt sich aus der Stichanzahl des Logos.
Sollten sich nach Vertragsabschluß in den Preisgrundlagen wesentliche Veränderungen ergeben, so behält sich der Lieferant eine entsprechende Anpassung der Preise vor.
Die vereinbarten Preise verstehen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 3
Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt 14 – tätig und wird im PDF – Format per Mail zur Verfügung gestellt. Die Zahlungsfristen laufen ab dem Rechnungsdatum. Dieses gilt sowohl für Hauptrechnungen als auch für Teil- und Nachberechnungen.
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Skonto- Abzug von 3 % innerhalb von 8 Tagen.
Porto- und Frachtkosten sowie Lohnarbeiten sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Zinsen und Spesen in Höhe von den Großbanken jeweils für die Kreditgewährung geforderten Sätze berechnet.

§ 4
Lieferungs- und Leistungszeiten
Angegebene Lieferzeiten von 48 Stunden sind annähernd und unverbindlich.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Lieferant die Lieferung erschweren oder unmöglich machen – auch wenn sie bei Vorlieferanten des Lieferanten eintreten – hat der Lieferant auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen den Lieferanten, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Für die Dauer der Prüfung von Andrucken, Fertigmustern, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an die Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
Käuferbedingte Änderungen des Auftrages nach Auftragsbestätigung bedingen eine neue Festlegung der Lieferzeit.

§ 5
Gewährleistung
Die Verarbeitung der gelieferten Dateien, setzt eine gründliche Prüfung, sowie eine Anstickung auf der Stickmaschine voraus. Ansprüche aus Produktionsfehlern ohne gründliche Prüfung und Anstickung sind somit ausgeschlossen.
Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlaß für Beanstandungen des Auftraggebers.
Dies gilt auch für Farbabweichungen zwischen Vorlagen und Reproduktionen, gleichfalls für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
Der Lieferant ist berechtigt, Sachmängeln nach seiner Wahl durch Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes , Lieferung mangelfreier Teile oder einer mangelfreien Sache abzuhelfen.

§ 6
Korrekturen und Urheberrechte
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Lieferanten druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich übermittelte Texte oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt wurden.
Der Auftraggeber hat den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 7
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum der gelieferten Gegenstände geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Verbindlichkeiten dem Lieferanten gegenüber getilgt hat.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der fälligen Rechnungen in Verzug, so ist der Lieferant berechtigt, die Ware zurückzufordern.
Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware sofort an den Lieferanten oder an einen von diesem beauftragten Dritten zur Sicherstellung herauszugeben.
Aus begründetem Anlaß ist der Auftraggeber auf Verlangen des Lieferanten verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Lieferanten bekanntzugeben sowie Namen und Anschriften der Abnehmer offenzulegen.
Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Lieferanten in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Der Auftraggeber ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten verpflichtet, die dem Lieferanten zur Sicherung seiner Eigentumsrechte entstehen. Dies schließt Gerichts- und Anwaltkosten mit ein.

§ 8
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Lieferant und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Teile der Geschäftssitz des Lieferanten, Schwetzingen.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner vorstehender Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bedingungen verbindlich.


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